Die Ausbildung bzw. Weiterbildung in der Anästhesie ist in Europa noch sehr unterschiedlich geregelt. Während man in den deutschsprachigen Ländern eine Krankenpflegeausbildung absolviert haben muss und anschliessend darauf aufbaut, kann man in den Niederlanden den Beruf des "Anesthesiemedewerkers" ohne pflegerische Vorbildung in einer dreijährigen Ausbildung erlernen.
Die Patientensicherheit Schweiz erkennt einen Handlungsbedarf und engagiert sich für die Entwicklung von Empfehlungen für den innerklinischen Patiententransport von kritisch kranken Patienten.
patientensicherheit schweiz veröffentlichte am 08.10.2012 den Quick-Alert Nr. 27 (V1). Aufgrund qualifizierter Rückmeldungen zur Erstversion wurde der Quick-Alert überprüft und in Rücksprache mit den an der Entwicklung der Version 1 beteiligten und zusätzlich hinzugezogenen Fachexperten inhaltlich adaptiert. Die neue Version (V2) fokussiert sich ausschliesslich auf die Gefahr der Luftembolie.
Operationsfehler wie Seiten- oder Eingriffsverwechslungen, Infektionen oder vergessene Fremdkörper sind ein Tabu, kommen aber auch in der Schweiz vor. Mit der systematischen Anwendung der chirurgischen Checkliste liessen sich viele Zwischenfälle verhindern oder rechtzeitig auffangen.