Bundesgerichtshof stärkt Patientenwillen am Ende des Lebens
Im Prozess um angebliche Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag den Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz freigesprochen.
Mit ihrem Grundsatzurteil unterstrichen die Karlsruher Richter die Verbindlichkeit einer auch nur mündlichen Patientenverfügung und stärkten Angehörige und Betreuer in ihrem Einsatz für ein menschenwürdiges Sterben.
In dem nun höchstrichterlich entschiedenen Fall geht es um das Sterben einer 76-jährigen Frau. Sie hatte nach einer Hirnblutung bereits fünf Jahre im Wachkoma gelegen; eine Besserung ihres Gesundheitszustands war nicht mehr zu erwarten. Unumstritten war es ihr Wille, in solch einer Situation zu sterben. Auch ihr Arzt hielt eine künstliche Ernährung nicht mehr für medizinisch indiziert. Das Heim im hessischen Bad Hersfeld stimmte schließlich zu, dass die gleichzeitig zur Betreuerin berufene Tochter die künstliche Ernährung beenden darf, machte auf Anweisung des Heimträgers aber am Folgetag einen Rückzieher. Um eine Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung zu verhindern, schnitt die Tochter nach einem Telefonat mit Putz den Schlauch der Magensonde direkt oberhalb der Bauchdecke durch. In einem Krankenhaus wurde noch eine neue Sonde gelegt; die Mutter starb dennoch zwei Wochen später an Herzversagen.