Die europäische Richtliniensetzung im Arbeitsschutz wurde dieser Entwicklung gerecht und fordert die Vermeidung psychischer Belastungen, die zu psychischer Über- und Unterforderung führen, sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Grundlage dafür ist eine Beurteilung der Gefährdungen bei der Arbeit, die im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vom 7. August 1996 vorgeschrieben ist.
Welches Verfahren zur Erfassung psychischer Belastung bei der Arbeit eingesetzt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Gemäß der neutralen Begriffsbestimmung psychischer Belastung und Beanspruchung in ISO 10075 - Teil 1 sind in der Toolbox Instrumente enthalten, mit denen einerseits ungünstige Merkmalsausprägungen der Arbeit, wie z. B. Zeitdruck oder Informationsdefizite, und andererseits positive Arbeitsmerkmale, wie soziale Unterstützung, Mitsprachemöglichkeiten, Vertrauen zu den Vorgesetzten und Kollegen, erfasst und bewertet werden können. Psychische Belastungen können auch anhand möglicher positiver oder negativer Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Motivation der Beschäftigten erkannt werden. Deshalb wurden auch Verfahren aus diesen Bereichen in die Toolbox aufgenommen und nach ihrem Gestaltungsbezug bedingungs- und personenbezogenen Verfahren zugeordnet.
Mit der Toolbox wird für betriebliche Nutzer zur Orientierung eine Handlungshilfe bereitgestellt. Die systematisierte Darstellung bietet einen Überblick über vorhandene Verfahren zur Erfassung psychischer Belastung im deutschsprachigen Raum.
Die Verfahren werden in der Toolbox beschrieben. Die Rechte an der Publikation seitens der Autoren bzw. Verlage werden selbstverständlich nicht berührt. Aus diesem Grund finden sich in dieser Handlungshilfe auch keine Abdrücke von Verfahren oder Merkmalslisten der Verfahren. Insgesamt sind in der neuen Version der Toolbox 97 Verfahren enthalten. Die überwiegend quantitativen Zugänge sind durch qualitative Ansätze ergänzt worden. Je Verfahren werden die Ansprechpartner und die Zugänglichkeit der Verfahren benannt. Deren Beschaffung ist über die üblichen Wege (Autoren, die die Verfahren entwickelt haben, bzw. die Verlage, in denen die Verfahren erschienen sind) möglich. Verfahren, die in der BAuA entwickelt worden sind, können zum Teil bereits auf der Homepage der BAuA abgerufen werden.
Da die Toolbox in bestimmten Abständen überarbeitet wird, besteht die Möglichkeit, weitere Verfahren sowie Anregungen und Kritik aufzunehmen. Für Hinweise sind die Autoren dankbar.
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Autorin:
Dr. Gabriele Richter, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin