Im geltenden Tarifsystem SwissDRG (Diagnosis Related Groups) basiert die Spitalvergütung für stationäre Fälle auf Pauschalen, mit denen definierte Leistungen abgegolten werden. Die Höhe der Pauschale berechnet sich aus der Multiplikation einer Fallgewichtung (Kostengewicht) mit einem Basispreis (Baserate). Idealerweise deckt die Pauschale die durchschnittlichen Kosten, die in einem effizienten Spital für die Behandlung eines Falles in der entsprechenden Fallgruppe anfallen. Damit möchte der Gesetzgeber den Spitälern Anreize setzen, ihre Leistungen effizient zu erbringen.
Fairer Wettbewerb heute nicht gegeben
«Wir stellen uns diesem Wettbewerb», sagt Hugo Keune, Direktor Finanzen am USZ und Mitglied der Spitaldirektion, «aber wir fordern gleiche Chancen für sämtliche Spitäler.» Seit der Einführung von SwissDRG im Januar 2012 hatte sich abgezeichnet, dass die neue Tarifstruktur die Leistungen der unterschiedlichen akut-stationären Spitäler nicht vergleichbar abbildet. Die USZ-Experten gingen aufgrund von Erfahrungen im Ausland davon aus, dass die unterschiedlichen Fallnormkosten der Spitäler (d.h. Schweregrad-bereinigte Fallkosten) weniger der unterschiedlichen Effizienz, sondern in erster Linie den unterschiedlichen Leistungen der Spitäler zuzuschreiben sind. Das USZ hat deshalb das Beratungsunternehmen Polynomics AG damit beauftragt, den Sachverhalt im Rahmen einer datenbasierten Studie zu klären. Diese stützt sich auf die Fallkostenstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) der Jahre 2011 und 2012 ab.
Leistungsbezogene Unterschiede werden nicht angemessen berücksichtigt
Die Fallnormkosten der Universitätsspitäler sind deutlich höher als diejenigen eines Durchschnittsspitals. Die Studie bestätigt nun erstmals, dass diese höheren Kosten nicht die Folge von Ineffizienzen sind. Vielmehr sind sie auf Unterschiede im Leistungsangebot und in den Patientenstrukturen zurückzuführen, die durch SwissDRG nicht ausreichend abgebildet werden. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt bei den Zu- und Abschlägen für Fälle mit besonders langen oder kurzen Aufenthaltsdauern sowie bei den Abschlägen, die bei vorzeitiger Verlegung eines Patienten vorgenommen werden. Bei den Universitätsspitälern führt zudem die im Versorgungsauftrag festgelegte Abdeckung von hoch komplexen Fällen zu teuren, aber notwendigen Betriebsstrukturen und Vorhalteleistungen. Ein Beispiel: Damit ein Spital Patienten mit komplexen Krankheitsbildern behandeln kann, muss es in qualifiziertes Personal und in Hightech-Infrastruktur investieren. Diese notwendigen Investitionen, von denen alle in einem Universitätsspital behandelten Patienten profitieren, werden von SwissDRG nicht ausreichend berücksichtigt.
Für einen neuen Benchmark-Mechanismus
«Die Ergebnisse zeigen, dass eine einheitliche Baserate für alle Schweizer Spitäler nicht sachgerecht ist», sagt Hugo Keune. «Um die Chancengleichheit der Spitäler zu gewährleisten, müssen vielmehr die unterschiedlichen Leistungsangebote und Patientenstrukturen mitberücksichtigt werden». Die Studienautoren haben basierend auf den Studienergebnissen einen entsprechenden Vorschlag für ein gesamtschweizerisches Benchmarking entwickelt.
Der zentrale Ansatz des Mechanismus sieht für jedes Spital eine individuelle Baserate vor, die die wirksamen exogenen Einflussfaktoren des spezifischen Spitalprofils (unter anderem zum Beispiel den Gesundheitszustand der Patienten vor Spitaleintritt) berücksichtigt. Damit schliesst der Vorschlag leistungsbezogene Unterschiede in die Berechnung mit ein, nicht aber Ineffizienzen. Das UniversitätsSpital Zürich betrachtet den neuen Benchmark-Mechanismus als beste aller bisher vorgeschlagenen Tarifierungsmethoden unter SwissDRGs. Gleichzeitig setzt sich das Universitätsspital Zürich für eine Weiterentwicklung des SwissDRGs Systems ein, um die Abbildung der Leistungen der unterschiedlichen Spitäler hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit zu verbessern.