Die parlamentarische Initiative 11.418 von Alt-Nationalrat Rudolf Joder ist das politische Kernanliegen der Pflegefachpersonen. Gemäss Krankenversicherungsgesetz üben sie nach wie vor einen Hilfsberuf aus, da sämtliche Pflegeleistungen von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden müssen, damit sie von den Krankenkassen vergütet werden.
Für den Bundesrat soll das auch so bleiben: Er lehnt die von der Initiative geforderte Gesetzesänderung ab, die ermöglichen würde, dass bestimmte Pflegeleistungen auch ohne ärztliche Verordnung vergütet werden.
„Die kurzfristige Optik des Bundesrats ist enttäuschend,“ sagt Helena Zaugg, die Präsidentin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. „Der Bundesrat verpasst nicht nur die Chance für eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität unseres Berufs. Sondern er verhindert so auch eine echte interprofessionelle Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen, die nur gelingen kann, wenn sich die Fachpersonen auf Augenhöhe befinden – zwei Aspekte, die angesichts der demografischen Entwicklung mit mehr älteren, chronisch- und mehrfacherkrankten Menschen zentral sind für eine sichere Gesundheitsversorgung.“
Die Ablehnung des Bundesrats ist der zweite Rückschlag für die Initiative: Im Januar hatte sich die nationalrätliche Kommission zwar für die Initiative ausgesprochen, dies aber mit der faktischen Aufhebung des Kontrahierungszwangs für freiberufliche Pflegefachpersonen verbunden.
Angesichts der Hürden, die der pa.Iv. 11.418 in den Weg gelegt werden, wird sich der SBK mit seinen Partnern treffen und die Möglichkeiten diskutieren. „Die parlamentarische Initiative beschäftigt uns und das Parlament seit fünf Jahren, und nun droht ein Scherbenhaufen. Wir werden alle Optionen prüfen, die uns politisch zur Verfügung stehen,“ erklärt Helena Zaugg.