Berlin. Im Bereich der enteralen Ernährung gab es in der letzten Zeit Veränderungen durch den Gesetzgeber, bei denen es für Patienten und Betroffene schwierig ist, den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, ein neues Merkblatt „Information zu den Änderungen im Bereich enterale Ernährung“ herausgegeben. Das Infoblatt kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden.
Zum 1. Januar 2009 tritt im Bereich der enteralen Ernährung eine Neuregelung in Kraft, die im Sozialgesetzbuch durch Paragraph 31 Absatz 5 festgehalten ist. Demnach haben Versicherte Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Dies trifft nach der Gesetzesbegründung auf Versicherte zu, die an angeborenen, seltenen Stoff-wechseldefekten oder anderen diätpflichtigen Erkrankungen leiden oder die eine eingeschränkte oder fehlende Fähigkeit zur ausreichenden Ernährung haben. Die Voraussetzungen, unter welchen bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung vom Vertragsarzt verordnet werden können, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien fest.
Zur Sicherstellung der Patientenversorgung gilt bis zur Veröffentlichung der neuen Zusammenstellung verordnungsfähiger Produkte weiterhin die derzeit gültige Fassung der Arzneimittelrichtlinie Kapitel E.
Die enterale Ernährung stellt unter anderem die Versorgung von schwerkranken und teilweise multimorbiden Patienten sicher, die beispielsweise an Mukoviszidose, Krebs, neurologischen Grunderkrankungen und erblichen Stoffwechselstörungen leiden oder schwere Unfallopfer mit Gesichts- und Kieferverletzungen, die nicht in der Lage sind selbst Nahrung aufzunehmen.
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