Seit mehr als zehn Jahren werden die Ausbildungen im Bereich Gesundheit auf Fachhochschulstufe angeboten. Seither fordern die Pflegefachpersonen ein Reglement zum Nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE), analog zu den seit 2009 geltenden Regelungen für Hebammen, ErgotherapeutInnen, ErnährungsberaterInnen und PhysiotherapeutInnen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI präsentiert nun endlich einen Vorentwurf, der den Zugang zum NTE jedoch äusserst restriktiv regelt und InhaberInnen altrechtlicher Diplome diskriminiert – und zwar gegenüber anderen Gesundheitsberufen, aber auch untereinander.
Dies erstaunt, denn sowohl die OdASanté, der SVBG als auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK haben sich anlässlich einer ersten internen Anhörung des SBFI deutlich für eine offenere Regelung ausgesprochen. Trotzdem entspricht der heutige Vorschlag im Wesentlichen dem breit kritisierten Entwurf vom Frühling 2013.
90 Prozent sind ausgeschlossen
Besonders stossend ist für den SBK, dass eine grosse Zahl von Pflegefachpersonen mit einer altrechtlichen Nachdiplomausbildung (bspw. Intensivpflege, Anästhesiepflege, Notfallpflege etc.) gar nicht erst berücksichtigt oder zugelassen sind. Tatsächlich soll der NTE nur für Absolventinnen einer Höheren Fachausbildung in Pflege Stufe II (HöFa II) oder Höfa I (letztere nur mit einem zusätzlichen Nachdiplomkurs auf Fachhochschulniveau) möglich sein.
Das bedeutet, dass über 90 Prozent der Fachleute, die aufgrund einer anerkannten altrechtlichen Nachdiplomausbildung sowie mehrjähriger beruflicher Praxis ausreichend qualifiziert wären, nicht für den NTE zugelassen sind. Diese Diskriminierung ist für den SBK unhaltbar.
Kosten sind kein Argument
Diese vom SBFI gewollte Limitierung des Zugangs zum NTE kann nicht mit finanziellen Argumenten begründet werden. Die betroffenen Personen besitzen bereits heute Diplome, die sie zu einem höheren Lohn berechtigen – der NTE würde also wenig bis keinen Einfluss auf die Lohnsumme haben.
Auf nur fünf Jahre beschränkt
Zudem sieht der Entwurf vor, dass der NTE für alle Berufe nur bis 2020 möglich sein soll. Das bedeutet, dass Pflegefachpersonen lediglich etwa fünf Jahre Zeit hätten, um den NTE zu beantragen – während es bei den anderen Gesundheitsberufen elf Jahre, bei technischen, ökonomischen oder kreativen Berufen wie Architekten oder Ingenieure die Frist gar 20 Jahre dauert! Für den SBK ist diese zeitliche Begrenzung eine grobe Diskriminierung des mehrheitlich von Frauen ausgeübten Berufs Pflege.