Am 27. April verhandelt der Nationalrat die parlamentarische Initiative 11.418 des ehemaligen Nationalrats Rudolf Joder. Sie bezweckt, dass bestimmte pflegerische Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung von den Krankenkassen vergütet werden.
Nachdem die Vorlage lange Zeit auf breite Zustimmung stiess, folgte im Januar der erste Dämpfer: Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-N beschloss flankierende Massnahmen in Form der Aufhebung des Vertragszwangs für freiberufliche Pflegefachpersonen und einer Befristung auf sechs Jahre. Im März lehnte der Bundesrat das Anliegen ganz ab. Derzeit versucht der SBK, die Mitglieder des Nationalrats zu überzeugen, die flankierenden Massnahmen wieder rückgängig zu machen und zum Ursprungstext der Subkommission zurückzukehren. Sollte dies nicht gelingen, wird der SBK eine eidgenössische Volksinitiative lancieren.
Rudolf Joder machte an der heutigen Medienkonferenz deutlich: „Die SGK-N verschliesst sich einer zukunftsgerichteten Lösung des Personalmangels in der Pflege, will bewusst den Pflegeberuf als reinen Hilfsberuf beibehalten, ist untätig gegenüber administrativen Leerläufen und verhindert Kosteneinsparungen. Wenn der Nationalrat und der Ständerat nicht der von der Subkommission ausgearbeiteten Vorlage zustimmen, müssen weitere politische Massnahmen ergriffen werden.“
Ruth Hostettler ist freiberufliche Pflegefachfrau in der Kinderspitex und kennt die administrativen Leerläufe, welche die aktuelle Gesetzeslage zur Folge hat: „Ich trage die ganze fachliche Verantwortung für Beratung, Koordination, das Anleiten der Angehörigen und die pflegerischen Handlungen, aber ich brauche eine ärztliche Unterschrift, damit sie von der Krankenkasse bezahlt werden. Und das, obwohl die Ärzte den Bedarf und die Notwendigkeit der Massnahmen aus der Distanz gar nicht beurteilen können.“
Helena Zaugg, die Präsidentin des SBK, erklärt: “Wir haben das Vertrauen in die Politik in dieser Sache verloren. Weder die SGK-N, noch der Bundesrat sind gewillt, die Pflege zu stärken. Wir akzeptieren es nicht, dass wir zum Spielball der Gesundheitspolitik werden und haben entschlossen, die Zügel selber in die Hand zu nehmen.“
Der konkrete Initiativtext wird zurzeit erarbeitet. Eckpunkte der eidgenössischen Volksinitiative sind:
- 1. Der eigenverantwortliche Beitrag der Pflege in der Gesundheitsversorgung muss anerkannt werden.
- 2. Die Pflegefachpersonen leisten einen bedeutenden Beitrag in der Gesundheitsversorgung. Gesetzliche Regelungen müssen das vorhandene Potential der Pflegefachpersonen ausschöpfen. Diese Massnahmen vermögen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen.
Investitionen in die Arbeitsumgebungsqualität (Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitszeiten, Lohn) sollen verbessert werden. Das steigert nachweislich die Attraktivität des Pflegeberufs.
Mehrere Verbände im Gesundheitswesen haben ihre Unterstützung in Aussicht gestellt.