Eine Serie zum Recht im OP kommt an Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes nicht vorbei
Neben diagnostisch-therapeutischer Indikation, sicherer Technik und angemessener Patientenüberwachung zählt die Hygienesicherheit im operativen Bereich mit gesetzlich normierten Vorgaben zum Patienten- und Personalschutz u. a. durch das Infektionsschutzgesetz zu den vorrangigen Kernaufgaben eines effektiv abgesicherten OP-Managements.
„Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten soll verbessert werden“, so heißt es in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften“ (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG), das zu dem nunmehr seit knapp zehn Jahren verpflichtend einzuhaltenden Infektionsschutzgesetz geführt hat.
Ein hohes Ziel, fürwahr. Das Bedürfnis liegt dabei auf derHand: eine Fallzahl von 800.000 bis 1.000.000 nosokomialer Infektionen bei 30.000 bis 40.000 Todesfällen jährlich allein im deutschen Krankenhauswesen mit einer Vermeidbarkeitsrate von mindestens 25 % – wenn nicht mehr – spricht eine deutliche Sprache. Dabei wird ein nicht zu unterschätzender Anteil bei der erkannten Gefahrenlage den operativen Bereich erfassen wie die forensische
Praxis unabhängig von klinischen Untersuchungen in der Praxis erwiesen hat.