Ein aktives Berufsregister, die Gleichbehandlung der Absolventinnen der Höheren Fachschulen Pflege in Bezug auf die Berufsausübung und eine separate Regelung für die Masterstufe gehören für den SBK zwingend in das neue Gesundheitsberufegesetz.
Der Schweizer Berufsverband des Pflegefachpersonals (SBK) ist erfreut über das Vorhaben des Bundesrates, bis im Herbst 2015 einen Gesetzesentwurf für das Gesundheitsberufegesetz zu erarbeiten. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Qualität für die Gesundheitsberufe und der Patientensicherheit. Insbesondere ein aktives Berufsregister wird dazu führen, dass die Qualifikationen zur Berufsausübung transparent sind. Für den SBK ist es wichtig, dass bei der Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes innerhalb eines aktiven Berufsregisters auch das lebenslange Lernen gefördert wird.
Der SBK weist zudem darauf hin, dass sowohl an den Fachhochschulen (Bachelor) wie auch an den Höheren Fachschulen berufsbefähigende Abschlüsse für die professionelle Pflege erworben werden. Daher muss die Gleichbehandlung dieser beiden Bildungswege in Bezug auf die Berufsausübung ein Bestandteil des neuen Gesetzes sein. Für die Ebene der Masterstufe braucht es eine spezielle Regelung innerhalb des Gesundheitsberufegesetzes.
Die Gesundheitsbranche ist sich einig, dass der Bundesrat mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz in die richtige Richtung geht, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. Dies hat die Vernehmlassung deutlich gezeigt.
Quelle:
Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)