In Deutschland erkranken jährlich 436000 Menschen an Krebs. In der Sterbestatistik nimmt die Krankheit hinter den Herz-Kreislauf-Erkrankungen den traurigen zweiten Platz ein. Milliarden werden in die Forschung investiert. Informationstechnik kann die Versorgung der Krebspatienten optimieren, muss dabei aber noch einige Hürden nehmen.
Die Krebsbehandlung nimmt in Deutschland einen hohen Stellenwert ein. Die Versorgung der Patienten erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum, und die Behandlung ist relativ teuer und komplex. Deshalb trägt sie nicht selten essentiell zum wirtschaftlichen Gewinn der Gesundheitseinrichtungen bei. Nicht zuletzt auch aus diesen Gründen nimmt die Spezialisierung im Wettstreit zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen zu und es werden Kooperationen geschlossen, um den Behandlungsprozess effizienter durchzuführen. Die Politik scheint ebenfalls zu verstehen: Mit der Auflage des nationalen Krebsplans hat sie die Bedeutung der Tumorerkrankung und -dokumentation erkannt und beschreibt einen Rahmen zur Verbesserung der Prävention und Behandlung. Es darf erwartet werden, dass die Ziele bald in einem Maßnahmenkatalog konkretisiert werden.
Dokumentiert wird für jeden und alles, und das ist auch dringend nötig. Zur Feststellung der Qualität in der Versorgung wurden seit den 90er Jahren klinische Krebsregister gegründet. Im Jahr 2008 existierten 33 Tumorregister in zwölf Bundesländern. Für den Arzt bedeutet dies, entsprechend den Vorgaben des klinischen Krebsregisters zu dokumentieren. Der IT-Hersteller hat die Formulare und Dialogmasken zur Verfügung zu stellen. Aber nicht etwa einmal für alle Register. Da es keine bundeseinheitlichen Regelungen für klinische Krebsregister gibt, bestehen verschiedenste Anforderungen in den Registern. Neben den klinischen Registern muss aber noch die anonymisierte Krebsmeldung an das epidemiologische Register verschickt werden. Jüngst wurde der sogenannte GEKID-Datensatz (Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V.) entwickelt, um die unterschiedlichen Anforderungen zu vereinheitlichen.
Aber auch hier sind nicht alle Anforderungen gleich, und so unterscheiden sich beispielsweise die Transportverfahren für die Meldungen in den Ländern grundlegend. Parallel zu den Krebsregistern sind das Disease-Management-Programm Brustkrebs und im stationären Bereich die Qualitätssicherung für die Diagnose Brustkrebs (BQS) aufgelegt worden, die für den Arzt quasi verpflichtend sind.Bisher existiert jedoch keine flächendeckende und entitätenübergreifende Qualitätssicherung. Die Qualitätssicherung der Behandlung von Brustkrebspatienten beschränkt sich beispielsweise auf den stationären Bereich. Jedoch werden etwa 90 Prozent aller Leistungen der Krebstherapie ambulant durchgeführt, weshalb die bisherigen Ergebnisse nur einen Ausschnitt darstellen können und weitere Anreize zur Qualitätssicherung geschaffen werden müssen.
Neue Qualitätsstrukturen
So wurden durch die Etablierung von Organkrebszentren und Onkologischen Zentren durch die Deutsche Krebsgesellschaft neue, stabile Qualitätsbewertungsstrukturen geschaffen, die eine Auswertung von Kennzahlen im Rahmen einer Zertifizierung vorsehen. Anhand dieser Kennzahlen wird die Einhaltung der Minimalanforderungen durch die Zentren überprüft, gleichzeitig bieten sie den Zentren die Möglichkeit zum internen und externen Benchmarking. Bis heute haben sich knapp über 600 Tumorzentren gegründet beziehungsweise angemeldet. Mit Blick auf die Mindestanforderungen an Tumorzentren und deren wirtschaftlich sinnvollen Betrieb dürfte sich damit der größte Teil der potentiellen Tumorzentren bereits gemeldet haben.
Lesen Sie weiter in der Meldung von e-health.com vom 20.10.09 >>
Meldung von Andreas Kassner, Geschäftsführer des VHitG (Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen), vom 20.10.2009.