Eine Einteilung in die Bereiche
A. Stationäre Pflegeeinrichtungen
B. Ambulante/häusliche Krankenpflege
C. Ambulante Behandlung in medizinischen Einrichtungen
(z.B. ärztliche Praxis, therapeutische Einrichtung)
D. Rehabilitation
soll jeder Einrichtung eine Orientierung geben, die in Kapitel 3 beschriebenen konkreten Maßnahmen auf den eigenen Bereich durch die Hygieneverantwortlichen, in Pflegeinrichtungen koordinierend durch Hygienebeauftragte in der Pflege, zu adaptieren, schriftlich festzulegen, über den Hygieneplan allgemein zugänglich zu machen und verbindlich umzusetzen.
Es ist mittlerweile weltweit durch Studien belegt, dass Patienten mit Infektionen durch multiresistente Erreger einen deutlich längeren Heilungsverlauf haben und zudem eine signifikant erhöhte infektionsbedingte Morbidität und direkte und indirekte Mortalität aufweisen, als dies bei Infektionen durch antibiotikaempfindliche Erreger der Fall ist. Dies gilt in besonderem Maße in Zusammenhang mit MRSA.
Vor diesem Hintergrund hat das Robert-Koch-Institut (RKI) bereits vor einigen Jahren für Krankenhauspatienten eine Reihe von Maßnahmen (wie z.B. Screening, Isolierung, Kohortierung und Dekontamination) veröffentlicht. Für die übrigen Einrichtungen des Gesundheitswesens gibt es nur wenige konkrete Vorgaben oder Handlungsempfehlungen. Hier ist die MRSA-Thematik für Bewohner oder Patienten im Vergleich zu Patienten in Akutkrankenhäusern im Allgemeinen geringer. Dennoch gilt auch hier die selbstverständliche Forderung, notwendige Maßnahmen gegen unkontrollierte Ausbreitung von multiresistenten Erregern, insbesondere MRSA, situationsgerecht umzusetzen und einzuhalten.