Verbesserte Interprofessionalität mit klaren Verantwortungen
Die FMH begrüsst das Ziel, die interprofessionelle Zusammenarbeit in der medizinischen Versorgung zu verstärken und die Kompetenzen der Pflegefachpersonen zu erweitern. Die Definition der von der Initiative geforderten eigenverantwortlichen Leistungen muss aber der Gesetzgeber festlegen. Im Interesse der Patientensicherheit plädiert die FMH für das bewährte, flexible Delegationsmodell unter Wahrung der Entscheidungsfunktion des Arztes.
Die Parlamentarische Initiative «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege» thematisiert die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Die Initiative sieht unter anderem vor, die Kompetenzen der Pflegefachpersonen zu erweitern. Die FMH begrüsst dieses Anliegen und unterstützt Bestrebungen, die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe weiter auszubauen. Gleichzeitig betrachtet sie die Initiative als für eine solche Neugestaltung der Interprofessionalität nicht geeignet.
Die Initiative lässt offen, welche Leistungen konkret von den Pflegenden «in eigener Verantwortung erbracht werden» sollen und wer diese festlegt und anpasst. Allein aus haftungsrechtlichen Gründen ist aber hier eine klare Abgrenzung unverzichtbar. Die ärztlichen und pflegerischen Kompetenzen auf dem Verwaltungsweg in Ausführungsbestimmungen festzulegen, ist für den Behandlungsalltag nicht akzeptabel. Vielmehr muss der Gesetzgeber diese Kompetenzabgrenzung definieren. Aus Gründen der Patientensicherheit und für eine integrierte Behandlungsführung sollte die Koordinations- und Entscheidungsfunktion in ärztlicher Hand sein und bleiben. Diese Funktion des Arztes wird gerade durch die zunehmenden Schnittstellen zwischen verschiedenen Leistungserbringern immer wichtiger – und wirkt zugleich einer Fragmentierung der medizinischen Versorgung entgegen.
Aus diesen Gründen befürwortet die FMH, Kompetenzerweiterungen der Pflege im Rahmen des bewährten Delegationsmodells umzusetzen. Dieses Modell wäre nicht nur für Patienten, sondern auch für Pflegefachpersonen optimal: So kann für jeden Einzelfall in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Patienten sowie auch von der Qualifikation und Bereitschaft der jeweiligen Pflegefachperson entschieden werden, inwieweit weiterreichende Verantwortung in abgegrenzten Bereichen oder darüber hinaus übertragen werden soll.
Quelle:
Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH