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Wissenschaftliches Arbeiten – Zitierregeln für das Literaturverzeichnis

 

Zitat von der Webseite Wissenschaftliches-Arbeiten: "Um die Nachprüfbarkeit der in der Hausarbeit gemachten Aussagen zu gewährleisten, müssen Quellentexte und Werke anderer Autoren, die in der Hausarbeit wörtlich oder sinngemäß zitiert werden, belegt werden."

 

Dabei gibt es für jede Dokumentenart spezielle Regeln, wie diese im Literaturverzeichnis zitiert werden. Die wichtigsten Arten werden hier kurz vorgestellt:

 

Monografie
Eine Monografie – also ein eigenständiges und meist von einem einzelnen Autor verfasstes Werk – wird grundsätzlich nach folgender Zitierregel in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis belegt:
 
Nachname, Vorname: Titel. Untertitel, Erscheinungsort Erscheinungsjahr.
 

Beispiel:

Aly, G.: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt am Main 2005.
 

Dissertation
Eine Dissertation – umgangssprachlich auch Doktorarbeit genannt – wird nach der folgenden Zitierregel im Literaturverzeichnis einer Arbeit aufgeführt.
 
Name, Vorname: Titel. Untertitel, Veröffentlichungsart, Universität, Erscheinungsjahr.

Beispiel unveröffentlichte Dissertation:
Da die meisten Dissertationen nicht von einem Verlag in größeren Stückzahlen gedruckt werden, ist als Veröffentlichungsart meist die „unveröffentlichte Dissertation“ anzuführen. In der Hausarbeit kann dies auch mit „unv. Diss.“ abgekürzt werden:
 
Hepp, A.: Fernsehaneignung. Über Formen, Räume und Stile der kommunikativen Aneignung von Fernsehsendungen, unv. Diss., Universität Trier 1996.

Beispiel gedruckte Dissertation:
Wurde eine Dissertation von einem Verlag als Monografie herausgegeben, wird die Literaturangabe um einen entsprechenden Hinweis ergänzt:
 
Schmiechen-Ackermann, D.: Ländliche Armut und die Anfänge der Lindener Fabrikarbeiterschaft. Bevölkerungswanderungen in der frühen Industrialisierung des Königreichs Hannover. Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens Bd. 103, Hildesheim 1990 (zugleich Dissertation Universität Hannover 1986).


Zeitungsartikel
Wer in seiner Arbeit aus einem Artikel zitieren möchte, der in einer Zeitung erschienen ist, kann diesen nach folgender Zitierregel im Literaturverzeichnis belegen.
 
Name, Vorname: Titel des Artikels. Untertitel, in: Name der Zeitung (Erscheinungsjahr), Nr. x, S. y – z.

Beispiel:
Maier-Mannhart, H.: Der Bürger als Kostgänger, in: Süddeutsche Zeitung (2003), Nr. 193, S. 17.


Internet-Seiten
Belege für Internet-Quellen sollten nach dieser Zitierregel in das Literaturverzeichnis der Arbeit aufgenommen werden:
 
Name, Vorname: Titel (Datum der Veröffentlichung), URL: (Stand: Datum des letzten Aufrufs).
 
Beispiel:
M. Schulze: Martin Luther (1993), in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, URL: http://www.bautz.de/bbkl/l/ luther_m.shtml (Stand: 13.05.2007).


Quelle:
   

Weiterführender Link (englisch):

http://www.bibme.org >>

 


Lesen Sie weiter in den folgenden Dokumenten:

 

"Wissenschaftliches Arbeiten - Zitieren und zitiert werden" >> 

"Wissenschaftliches Arbeiten - Forschung" >>  (ist noch in Arbeit)

 

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